Kodex der Schutzvereinigung deutscher Vermittler von Versicherungen und
anderen Finanzdienstleistungen e.V. (SdV)
für Versicherungsmakler

Wir sind als Versicherungsmakler gemäß § 34d Abs. 1 GewO im Vermittlerregister des DIHK registriert.
Die Legaldefinition unserer Tätigkeit ergibt sich aus § 59 Abs. 3 VVG. Der Versicherungsmakler wird
demzufolge nicht von einem Versicherer, sondern von seinem Kunden betraut und steht im Verhältnis zum
Versicherer auf der Seite des Kunden als dessen Sachwalter und wahrt dessen Interessen.
Die Tätigkeit als Versicherungsmakler erfolgt unter Beachtung der einschlägigen gesetzlichen
Bestimmungen sowie den gemäß Maklervertrag bzw. den ggf. verwendeten Allgemeinen
Geschäftsbedingungen getroffenen Vereinbarungen und der Bindung an die Grundsätze eines ehrbaren
Kaufmanns.

Wir beachten die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften gemäß § 11 VersVermV. Somit weisen wir auch
auf den unabhängige Ombudsmann als Schlichtungsstelle bei Streitigkeiten zwischen
Versicherungsvermittlern und Versicherungsnehmern hin.

Unsere sämtlichen in Zusammenhang mit der Versicherungsvermittlung erbrachten Tätigkeiten – auch nach
Versicherungsvertragsschluss während der Dauer des Versicherungsverhältnisses, insbesondere im
Schaden- und Leistungsfall in rechtlich zulässigem Rahmen – orientieren sich stets an den Wünschen, Zielen
und individuellen Risiko- und Vermögensverhältnissen des Kunden.

Das berechtigte Interesse des Kunden hat stets Vorrang vor dem eigenen Vergütungsinteresse.
Wir beachten die Einhaltung der strafrechtlich relevanten Regelungen zu Bestechung und Bestechlichkeit
(vgl. § 299 StGB), den entsprechend klaren Umgang mit Geschenken, Einladungen und sonstigen
Zuwendungen sowie die Vermeidung von Kollisionen von privaten und geschäftlichen Interessen.
Wir beachten die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften zum Umgang mit persönlichen und vertraulichen
Daten. Des Weiteren werden sämtliche datenschutzrechtlichen und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften
eingehalten.

Die ordnungsgemäße Dokumentation der Beratung unseres Kunden erfolgt mit pflichtgemäßer Sorgfalt. Es
wird dabei beachtet, dass der Gesetzgeber einen Verzicht auf Beratung und/oder Dokumentation nur als
Ausnahme vorgesehen hat.

Der Kunde ist zu bereits bestehenden Versicherungsverträgen zu befragen. Bei einer Abwerbung bzw. einer
Umdeckung eines Versicherungsvertrages wird stets das Kundeninteresse beachtet. Bei etwaigen
Nachteilen im Zuge einer Abwerbung / Umdeckung für den Kunden, insbesondere im Lebens- und
Krankenversicherungsbereich, weisen wir den Kunden darauf ausdrücklich hin. Dies ist zudem Bestandteil
der Beratungsdokumentation.

Die stetige Weiterbildung ist eine unverzichtbare und für uns selbstverständliche Grundlage der Tätigkeit als
Versicherungsmakler.

Bei Vergütungsregelungen mit Versicherungsunternehmen erfährt die Unabhängigkeit der Tätigkeit als
Versicherungsmakler keinerlei Beeinträchtigung.